Nummer 01/2022

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Einkaufsbedingungen

Firma Gerhard Reimann Präzisionsmaschinen Vertriebs GmbH

1. Allgemeines

1.1. Sachlicher und persönlicher Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für unsere sämtlichen Lieferungen und Leistungen (einschließlich Nebenleistungen, wie z.B. Vorschläge, Planungshilfen, Beratungen) an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sie gelten nicht für Rechtsverhältnisse mit Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Die gesetzlichen Widerrufsrechte für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind in Ziffer 14 ergänzend aufgeführt.

1.2. Ausschluss fremder Geschäftsbedingungen
Unsere Bedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben ihrer Geltung vor Anlieferung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen des Bestellers diesen nicht widersprechen oder die Bestellung vorbehaltlos annehmen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals ausdrücklich widersprechen. Mit Erteilung des Auftrags bzw. mit Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit der Entgegennahme unserer Lieferung gelten unsere Bedingungen als anerkannt.

1.3. Wirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder daneben ggf. ausgehandelter individueller Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser allg. Verkaufsbedingungen nicht. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

1.4. Schriftform
Abweichungen von den nachfolgenden Bedingungen, sonstige Änderungen oder Ergänzungen der Bestellung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

1.5. Urheberrecht, Geheimhaltung
An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Know-How und Ideen, die wir entwickelt haben, sowie an sonstigen Unterlagen behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht und zu eigenen Zwecken nicht genutzt werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftliche Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorher erteilter, ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung zulässig. Endet die Geschäftsbeziehung mit dem Besteller, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, erlischt gleichzeitig seine Befugnis unsere urheberrechtlich geschützten Rechte, Marken, Gebrauchs- und Geschmacksmuster sowie sonstiges Know- How zu nutzen.

2. Auftrag

2.1. Schriftliche Bestätigung
Unsere Angebote sind so lange unverbindlich, bis ein aufgrund des Angebotes erteilter Auftrag (Bestellung) von uns schriftlich bestätigt wird. Jeder Auftrag (Bestellung) bedarf zu seiner rechtsverbindlichen Annahme unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Lieferungen ohne schriftliche Bestätigung gilt unsere Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.

2.2. Auftragsinhalt
Maßgebend für den Inhalt des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Sachgerechte technische und gestalterische Änderungen der bestellten Waren bleiben vorbehalten, soweit dadurch die technische Funktion, der gewöhnliche Gebrauch und der Wert der Ware nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Wird durch eine solche Änderung dem Besteller im Einzelfall die Abnahme unzumutbar, so kann er von dieser Bestellung zurücktreten. Weitergehende Rechte sind ausgeschlossen.

2.3. Angaben und technische Daten
Die in unseren Angeboten, Zeichnungen, Abbildungen, Prospekten und sonstigen Beschreibungen angegebenen technischen Daten sind Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich mit Toleranzangaben als verbindlich bezeichnet werden. Im Übrigen sind für unsere Lieferungen ausschließlich die einschlägigen technischen Abnahme- und Sicherheitsvorschriften des Herstellerlandes maßgebend.

3. Lieferpflicht

3.1. Vorbehalt der Selbstbelieferung
Voraussetzung unserer eigenen Lieferpflicht ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Selbstbelieferung mit den notwendigen Waren und Materialien. Im Falle einer dauernden Behinderung aus von uns nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Ein- und Ausfuhrverbote, Transportbehinderung, behördliche Eingriffe oder dergleichen, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht berechtigt. Eine nicht nur unerhebliche Veränderung der Lieferfähigkeit, Preisstellung oder Qualität der Waren unserer Zulieferer oder der Leistung sonstiger Dritter, von denen die ordnungsgemäße Ausführung des uns erteilten Auftrages wesentlich abhängt, berechtigt uns ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflicht.

3.2. Teillieferung, Über- oder Unterlieferungen
Teillieferungen sind zulässig und gelten bezüglich Zahlung und Reklamation als selbständige Lieferung. Wir sind zu Über- oder Unterlieferungen bis zu 10% der Bestellmenge berechtigt, sofern dies nicht für den Besteller unzumutbar ist.

3.3. Wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers
Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens- und/oder Liquiditätsverhältnissen des Bestellers ein oder werden solche bereits vor Vertragsschluss vorhandenen Umstände nachträglich bekannt, können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Barzahlung sämtlicher offener Rechnungen verlangen, auch wenn die Rechnungsbeträge vorher ganz oder teilweise gestundet oder durch Wechsel bezahlt waren. Als eine solche Verschlechterung sind insbesondere die schlechtere Bonitätseinstufung einer Wirtschaftsauskunftei, Wechsel- oder Scheckproteste, Pfändungen, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie die Ablehnung der Eröffnung mangels Masse anzusehen. Für den Fall, dass wir trotz Vermögensverschlechterung nicht vom Vertrag zurücktreten, liefern wir nur noch Zug um Zug gegen Bezahlung, bei größeren Bestellungen nur gegen Vorauskasse.

4. Liefertermin/Lieferfrist

4.1. Allgemeine Bestimmungen über Liefertermine/Lieferfristen
Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Angaben über Liefertermine und Lieferfristen in den Angeboten als vorläufige und noch nicht verbindliche Schätzungen zu verstehen. Sofern verbindliche Liefertermine und/oder verbindliche Lieferfristen vereinbart sind, gelten diese als angemessen verlängert, wenn sie infolge von Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht eingehalten werden können. Im Hinblick auf die technische Komplexität der Lieferprodukte gilt grundsätzlich eine Frist von sechs bis zwölf Wochen für die Verlängerung als angemessen, sofern nicht im Einzelfall unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen eine kürzere oder längere Frist schriftlich vereinbart wird. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Bestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen vom Besteller für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages zu schaffenden Voraussetzungen. Entsprechendes gilt für Liefertermine.

4.2. Fixgeschäfte
Die Vereinbarung von verbindlichen Fixterminen oder fixen Lieferfristen bedarf einer ausdrücklichen Bezeichnung als Fixgeschäft und einer schriftlichen Bestätigung.

4.3. Mitwirkungspflichten
Der Besteller ist verpflichtet alle zur Durchführung des Vertrages benötigten Daten, Unterlagen und sonstige Vorgaben mit der Bestellung, zumindest aber unverzüglich nach Bestellung zur Verfügung zu stellen. Gehen solche Unterlagen und Daten nicht rechtzeitig ein, kann sich der Besteller nicht auf Einhaltung von Lieferterminen oder Lieferfristen berufen. In diesem Fall ist die Geltendmachung eines Verzögerungsschadens ausgeschlossen. Der Liefertermin oder die Lieferfrist gilt als angemessen verlängert.

5. Gefahrübergang, Transport

5.1. Gefahrübergang mit Versendung
Die Gefahr des Unterganges und einer Verschlechterung der Lieferung geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung das Lieferwerk verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung auf unsere Kosten oder mit unseren Transportmitteln durchgeführt wird. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

5.2. Gefahrübergang mit Meldung der Versandbereitschaft
Verzögert sich der Versand der Lieferung auf Wunsch des Bestellers oder aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

5.3. Fracht- oder Transportschäden
Sichtbare Fracht oder Transportschäden sind sofort bei Warenübergabe durch den Spediteur oder Frachtführer zu beanstanden und auf dem Frachtbrief zu vermerken.

6. Preise

6.1. Allgemeine Preisbestimmungen
Unsere Preise gelten ab Lieferwerk zuzüglich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Vereinbarung von Festpreisen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise für alle Lieferungen, auch für Lieferungen außerhalb der europäischen Währungsunion, in Euro.

6.2. Preisanpassung/-erhöhung
Sofern nichts Anderes vereinbart ist, sind die von uns genannten Preise freibleibend. Wir sind berechtigt die Preise anzupassen bzw. zu erhöhen, wenn unser Lieferant seine Verkaufspreise erhöht, nicht nur unerhebliche Verteuerungen aufgrund Änderung von Wechselkursen, von Zöllen, oder ähnlichen Fiskalbelastungen eintreten, oder eine Spanne von mehr als zwölf Monaten zwischen Bestellung (Abrufauftrag) und Abnahme liegt, sofern innerhalb dieses Zeitraumes eine neue Preisliste Gültigkeit erlangt hat. Eine Preisanpassung/-erhöhung ist ausgeschlossen, wenn eine solche dem Besteller unzumutbar ist.

6.3. Preisanpassung/-erhöhung
Die Kosten für Verpackung und Packmaterial trägt der Besteller. Verpackung und Packmaterial werden durch unser Lieferwerk zurückgenommen. Die Kosten des Rücktransportes trägt der Besteller. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands ist eine Rückgabe von Verpackungen aller Art ausgeschlossen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. Zahlungstermine
Die in Rechnung gestellten Beträge sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen werden entgegen den §§ 366, 367 BGB zunächst auf die jeweils älteste Hauptforderung angerechnet. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

7.2. Verzugszinsen, Leistungsverweigerungsrecht
Im Fall des Zahlungsverzuges des Bestellers hat dieser vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 Abs. 2 BGB auf die offene Forderung zu entrichten. Darüber hinaus sind wir im Falle des Schuldnerverzugs zur Verweigerung unserer fälligen Leistungen, auch aus anderen Aufträgen berechtigt.

7.3. Wechsel- und Scheckzahlung
Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und – ebenso wie Schecks – nur zahlungshalber und unter dem Vorbehalt unserer Annahme im Einzelfall entgegengenommen. Diskont- und sonstige Spesen sind vom Besteller zu tragen.

7.4. Sonstige Gegenleistungsstörungen
Die Lieferung erfolgt unter Voraussetzung der Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit des Bestellers. Bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln, bei Zahlungseinstellung, bei Einleitung eines der Schuldenregulierung dienenden Verfahrens, bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei schlechterer Bonitätseinstufung durch eine Wirtschaftsauskunftei und bei Vorliegen von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, steht uns jederzeit das Recht zu, die Vertragsbedingungen angemessen zu ändern und nach endgültiger Leistungsverweigerung vom Vertrag zurückzutreten.

7.5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Dem Besteller steht ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht gegen unsere fälligen Ansprüche wegen eigener Gegenforderungen nur im Umfang von rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forderungen zu.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes
Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche unser Eigentum. Wechsel und Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung.

8.2. Erweiterter Eigentumsvorbehalt
Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Besteller zu einer einheitlichen neuen Sache steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten und/oder eingefügten Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung und/oder Verbindung zu. Das für uns demnach entstehende Miteigentum gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen.

8.3. Veräußerung und Vorausabtretung
Der Besteller darf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nur im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur so lange veräußern, als er sich mit dem Ausgleich unserer sämtlichen Forderungen nicht in Verzug befindet. Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren oder Miteigentumsrechten veräußert, gilt die Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware an uns abgetreten. Der Wert der Vorbehaltsware bemisst sich jeweils nach unserem Rechnungswert. Der Besteller ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen aus den Weiterveräußerungen bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen.

8.4. Gefährdung des Eigentumsrechtes
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter, insbesondere im Wege der Zwangsvollstreckung, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

8.5. Herausgabepflicht
Kommt der Besteller mit dem Ausgleich unserer Forderungen ganz oder teilweise in Verzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware jederzeit herauszuverlangen und anderweitig darüber zu verfügen, sowie noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten, auch wenn wir nicht vom Kauf zurückgetreten sind. Eine weitere Mahnung oder Fristsetzung ist hierfür nicht erforderlich. Die Geltendmachung von Eigentumsvorbehaltsrechten durch uns gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

8.6. Sicherungsfreigabe
Übersteigt der Wert der uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen den ausstehenden Rechnungswert um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe übersteigender Sicherungen verpflichtet, jedoch mit der Maßgabe, dass mit Ausnahme von Lieferungen im echten Kontokorrentverhältnis die Freigabe nur für solche Lieferungen oder deren Ersatzwerte erteilt werden muss, die selbst voll bezahlt sind. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9. Sachmängel

9.1. Beschaffenheitsangaben
Die Beschaffenheit des von uns zu liefernden Produktes wird durch den Inhalt unserer schriftlichen oder digitalen Angebotsunterlagen, Kataloge oder sonstiger Datenträger abschließend beschrieben. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt die sich aus unserem Angebot ergebende Verwendung als alleiniger Vertragsinhalt. Dabei wird ein einschichtiger Geschäftsbetrieb beim Besteller als Geschäftsgrundlage vorausgesetzt. Für den Fall, dass der Besteller die Verwendung unseres Produktes im Mehrschichtbetrieb wünscht, ist zur Erhaltung der Gewährleistungsrechte ein ausdrücklicher schriftlicher Hinweis bei der Bestellung erforderlich.

9.2. Untersuchungs- und Rügepflicht des Bestellers
Der Besteller hat unsere Produkte unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel die auch bei sorgfältigster Untersuchung und Prüfung nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich, spätestens aber zwei Wochen nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt unsere Lieferung als vertragsgemäß und mangelfrei erbracht. Es gilt § 377 HGB.

9.3. Wartungs- und Pflegearbeiten
Der Besteller ist verpflichtet, die vom Lieferwerk in der Bedienungsanleitung oder in anderen vergleichbaren Begleitunterlagen vorgegebenen Wartungs- und Pflegearbeiten fristgerecht und fachmännisch durchzuführen.

9.4. Unerhebliche Mängel/Eigen- oder Fremdverschulden/Verschleiß
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes, chemischer, elektrochemischer, elektronischer oder elektrischer Einflüsse oder sonstiger besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Besteller oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Seriennummer eines gelieferten Gerätes/Bauteils unkenntlich ist, oder am Produkt angebrachte Datumsplaketten, CE- oder TÜV- Prüfsiegel oder sonstige Sicherungsmarkierungen entfernt oder zerstört wurden. Ausgenommen von den Gewährleistungsansprüchen sind Teile, die verschließbedingt erneuert oder ausgetauscht werden müssen. Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.

9.5. Sachmängelhaftung
Unsere Produkte oder Leistungen werden nach unserer Wahl unentgeltlich nachgebessert oder nachgeliefert, wenn innerhalb der Verjährungsfrist ein Sachmangel auftritt, sofern dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, wofür der Besteller darlegungs- und beweispflichtig ist. Für diese Nacherfüllung ist uns zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder dem Vertragspartner unzumutbar (§ 440 BGB) oder entbehrlich, weil
a) wir die Nacherfüllung abschließend ablehnen,
b) wir die Nacherfüllung zu einem vertraglich bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirken und der Vertragspartner im Vertrag den Fortbestand seines Leistungsinteresses an die Rechtzeitigkeit der Leistung gebunden hat oder
c) besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen (§ 323 Abs. 2 BGB), so kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

9.6. Gewährleistungsfrist
Sachmängelansprüche verjähren in zwölf Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs.1 Nr. 2 BGB (Baumängel) längere Fristen vorschreibt, sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder groben Pflichtverletzung durch uns. Bei Verwendung unseres Produktes im Mehrschichtbetrieb endet die Gewährleistungsfrist nach Ablauf von 2000 Betriebsstunden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.

9.7. Gebrauchte Sachen
Bei gebrauchten Produkten wird die Gewährleistung für Sachmängel vollständig ausgeschlossen. Gebrauchte Maschinen oder Teile werden mit dem tatsächlich vorhandenen Zubehör in dem Zustand ausgeliefert in welchem sie sich bei Vertragsschluss befinden. Jede Haftung für offene oder versteckte Mängel ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Maschine vorher vom Besteller nicht besichtigt worden ist, es sei denn es handelt sich um arglistig oder grob fahrlässig verschwiegene Mängel.

9.8. Erstattung von Aufwendungen
Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

9.9. Ausschluss von Rückgriffsansprüchen
Rückgriffsansprüche des Bestellers bestehen gegen uns gemäß § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmers) nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat und/oder zwischen dem Besteller und uns nicht anderweitig eine gleichwertige Ausgleichsregelung im Sinne des § 478 Abs. 4 BGB besteht.

9.10. Rückgabe mangelhafter Produkte
Soweit uns der Besteller begründet auf Gewährleistung in Anspruch nimmt, ist er verpflichtet, die mangelhaften Produkte nach unserer Wahl frachtfrei an unser Lieferwerk zurückzuschicken, oder zur Besichtigung und Mangelprüfung am Ort seiner Niederlassung bereit zu halten.

9.11. Sonstiger Schadenersatz
Für Schadenersatzansprüche gilt im Übrigen Ziffer 10. (sonstige Schadenersatzansprüche), dieser allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Weitergehende oder andere als die in diesen Ziffern 9. und 11. geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

10. Sonstige Schadensersatzansprüche

10.1. Haftungsausschluss
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

10.2. Zwingende Haftung
Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit des Vertragsproduktes (Beschaffenheitsgarantie). Der Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. In keinem Fall haften wir über die gesetzlichen Ansprüche hinaus. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10.3. Verjährung
Soweit dem Besteller nach dieser Ziffer 10. Schadenersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist gemäß Ziffer 9.6 dieser Bedingungen. Bei Schadenersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

11. Vertragliche Garantie

11.1. Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
Die Vereinbarung einer Garantie über die Beschaffenheit oder Haltbarkeit unserer Produkte ist aus- schließlich in schriftlicher Form und gesonderter Urkunde möglich.

11.2. Produktbeschreibung in Drucksachen und Werbung
Sämtliche in unseren Angebotsunterlagen und sonstigen Drucksachen, sowie auf Datenträgern enthaltenen Inhalte stellen lediglich eine Produktbeschreibung dar und beinhalten kein Angebot auf Abschluss einer Garantievereinbarung. Gleiches gilt für die Inhalte unserer Werbung.

12. Kundenkonto auf g-reimann.de

12.1. Registrierung eines Kundenkontos
Sie können auf www.g-reimann.de ein Kundenkonto anlegen. Bei dem Anlegen eines Kundenkontos auf der g-reimann Domain werden Sie aufgefordert, sich zu registrieren und dabei Ihre persönlichen Daten anzugeben. Die Bestätigung der Registrierung erfolgt unmittelbar nach dem Absenden der Registrierung. Je Kunde darf lediglich ein Kundenkonto eröffnet werden.

12.2. Persönliche Daten
Bei der für die Registrierung erforderlichen Eingabe Ihrer persönlichen Daten sind Sie für die wahrheitsgemäße und vollständige Angabe verantwortlich. Sie sind verpflichtet, die persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen.

12.3. Nutzergenerierte Inhalte
Sie sind für Inhalte (wie zum Beispiel Produktbewertungen), die Sie in hierfür zugänglichen Bereichen einstellen, alleine verantwortlich. Diese dürfen keine Rechte Dritter verletzen. Gerhard Reimann Präzisionsmaschinen Vertriebs GmbH stellt Bereiche für Ihre Inhalte auf rein freiwilliger Basis zur Verfügung und behält sich die Schließung oder Änderung der Bereiche ausdrücklich vor. Ein Anspruch auf Speicherung oder die Veröffentlichung Ihrer eingestellten Inhalte besteht nicht.

12.4. Verstoß gegen unsere Bestimmungen
Wir behalten uns vor, Kunden, die gegen die unter Nummer 10.1 bis 10.3 genannten Bestimmungen verstoßen, zu verwarnen, von Kunden eingestellte Inhalte zu löschen oder zu verändern oder das entsprechende Kundenkonto zu löschen.

12.5. Erreichbarkeit der Domain www.g-reimann.de
Ein Anspruch auf dauerhafte Erreichbarkeit der Webseiten oder Zugang zu den Daten oder weiteren angebotenen Services besteht nicht. Gerhard Reimann Präzisionsmaschinen Vertriebs GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Internetseite oder Teile der Leistungen ständig zur Verfügung stehen. Gerhard Reimann Präzisionsmaschinen Vertriebs GmbH obliegt keine Verpflichtung, Registrierungen oder Bestellungen von Webseitennutzern anzunehmen.

13. Sonstiges

13.1. Rücktritt durch den Besteller
Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Bestellers setzt bei Vorliegen eines Mangels der Lieferung kein Verschulden voraus. In allen anderen Fällen kann der Besteller nur bei Vorliegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung zurücktreten.

14. Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher

Sofern Sie Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, steht Ihnen nach § 312g BGB oder § 355 BGB ein gesetzliches Recht zum Widerruf Ihrer Bestellung zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Gerhard Reimann Präzisionsmaschinen Vertriebs GmbH, Stockdorferstr. 4, 81475 München; Tel. 089 753367; E-Mail: info@g-reimann.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an unser Lieferwerk zurückzusenden oder zu übergeben. Hierzu erhalten Sie unseren Lieferschein. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand/Anzuwendendes Recht

15.1. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die beiderseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen ist München.

15.2. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist München. Wir sind jedoch auch berechtigt am Sitz des Bestellers zu klagen.

15.3. Anzuwendendes Recht
Für die Rechtsverhältnisse zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).